Die gesetzliche Deutsche Rentenversicherung (DRV) für Ärzte

Die gesetzliche deutsche Rentenversicherung (DRV) für Ärzte

In Deutschland gibt es eine „3-Säulen-Alterssicherung“.

Der ersten Säule ist die gesetzliche Rentenversicherung (DRV) angegliedert, welche eine Pflichtversicherung für alle erwerbstätigen Angestellten in Deutschland ist. Ärzte können sich jedoch von dieser befreien lassen, die Vor- und Nachteile dazu werden in diesem Artikel beschrieben. Daneben gilt für Ärzte und anderen Kammerberufe wie Apotheker oder Architekten die Pflichtmitgliedschaft in der berufsständigen Versorgung. Diese wird durch die berufsständigen Versorgungswerke organisiert. Die berufsständigen, ärztlichen Versorgungswerke sind auf Landesebene angesiedelt (z.B. Bayerische Ärzteversorgung oder Versorgungswerk der Landesärztekammer Hessen) und sollen neben der DRV die Pflicht-Grundversorgung im Alter abdecken.

In der zweiten Säule ist die betriebliche Altersversorgung eingegliedert. Die Beiträge werden hier in der Privatwirtschaft vom Arbeitgeber gezahlt oder durch Entgeldumwandlung vom Arbeitnehmer. Im öffentlichen Dienst übernimmt der Staat die Arbeitgeberrolle. In diesen Bereich fallen beispielsweise Pensionskassen oder Direktversicherungen.

Die dritten Säule ist der Bereich der privaten Altersvorsorge, also den ergänzenden Alterssicherungen. Hier sind beispielsweise Lebensversicherungen, Festgeld, Sparbuch oder Fonds und Aktien angesiedelt sowie die Riester-Rente.

Grundsätzlich seid Ihr als Assistenzarzt Pflichtmitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung (DRV). Es ist aber möglich, sich von der DRV befreien zu lassen. Die Gründe für eine Befreiung und die Vorgehensweise erläutern wir Euch im nächsten Abschnitt.

Befreiung aus der Deutschen Rentenversicherung als Arzt

Warum kann eine Befreiung aus der Deutschen Rentenversicherung als Arzt Sinn machen? Das System der DRV basiert auf dem sogenannten Umlageverfahren, d.h. die Beitragseinnahmen werden unmittelbar in Form von Rentenleistungen wieder ausgegeben. Damit besteht in diesem System keine Möglichkeit, Beitragseinnahmen gewinnbringend anzulegen. Zudem erschwert der demographische Wandel zunehmend die Finanzierbarkeit der DRV.

Laut dem neuen Finanzplan der Bundesregierung wird der Bundeszuschuss zur Rentenversicherung stolze 100 Milliarden Euro pro Jahr betragen. Bereits im Jahr 2016 hat laut Handelsblatt der Bundeszuschuss bereits knapp 87 Milliarden Euro betragen.

Bei der Anmeldung zum folgenden ärztlichen Versorgungswerk bekommt Ihr mit den Anmeldeunterlagen auch den Befreiungsantrag für die Deutsche Rentenversicherung. Solltet Ihr Euch für eine Befreiung von der Rentenversicherung entscheiden, ist es wichtig, diesen Antrag bald zu stellen, denn Beiträge, die Ihr in die DRV einzahlt, bekommt Ihr nicht, bzw. nur in Form einer Rente zurück.

Wichtig: Auch bei einem Jobwechsel müsst Ihr jedesmal wieder einen neuen Antrag auf Befreiung von der DRV stellen.

Pflichtmitgliedschaft im ärztlichen Versorgungswerk (ÄVW)

Die Besonderheit: als Mediziner seid Ihr auch Pflichtmitglied im ärztlichen Versorgungswerk (ÄVW). Sobald Eure Zeit als Assistenzarzt beginnt, müsst Ihr Euch bei Eurem zuständigen Versorgungswerk (entscheidend hierfür ist der Standort Eures Arbeitgebers) melden und bekommt die Anmeldungsunterlagen.

Aktuell gibt es 89 Versorgungswerke in Deutschland mit mehr als 950.000 Mitgliedern. Knapp die Hälfte der Beitragszahler sind Ärzte. Eine Übersicht über alle ärztlichen Versorgungswerke gibt es unter https://www.abv.de/aerzte.html.

Unter dem Grundsatz „Sicherheit geht vor Rendite“ werden in die ÄVW eingezahlte Beiträge zum Großteil in festverzinsliche Wertpapiere mit festen Laufzeiten angelegt. Durch die finanziellen Mittel stellt das ärztliche Versorgungswerk eine Grundversorgung dar, die jedoch ebenfalls an ihre Grenzen kommt und Lücken mit sich bringt. So beispielsweise, dass im Falle einer Berufsunfähigkeit nur gezahlt wird, sofern eine vollständige Berufsunfähigkeit in Verbindung mit der Aufgabe der ärztlichen Tätigkeit vorliegt. Mehr dazu im folgenden Absatz und den Nachteilen der ärztlichen Versorgungswerke.

Gründe und Vorteile für die Befreiung aus der Rentenversicherung:

  • Vermeidung doppelte Beitragszahlung
  • Rücklagenbildung durch das ÄVW (Das ÄVW hat im Gegensatz zur DRV die Möglichkeit, die Beiträge anzulegen)
  • Jede Generation sorgt im ÄVW für ihr eigenes Alter vor, das heißt für Euch: höhere Renditen und dadurch eine höhere Altersrente als in der DRV!

Nachteile der ärztlichen Versorgungswerke:

  • Die Leistungen stellen auch hier nur eine Grundversorgung im Alter sicher
  • Unzureichende Leistung bei Berufsunfähigkeit (Leistung nur bei 100% = vollständiger Berufsunfähigkeit und gleichzeitiger Aufgabe der kompletten ärztlichen Tätigkeit)
  • Unterschiedliche Leistungen je Versorgungswerk

Eigene Absicherung unabhängig von der Rentenversicherung und dem Versorgungswerk

Neben der begrenzten staatlichen Möglichkeiten durch die Deutsche Rentenversicherung und des ärztlichen Versorgungswerkes kann man sich ebenfalls bei einem privaten Versicherer für die Zukunft und das Alter absichern.

Beispiel: Berufsunfähigkeitsversicherung als Ausgleich

Vereinbarung einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) als Ausgleich zur mangelnden Absicherung im ÄVW (eine gute private BU leistet bereits ab 50% Berufsunfähigkeit = man kann also halbtags weiter arbeiten und die ärztliche Tätigkeit muss nicht aufgegeben werden)

Alles über das Thema Berufsunfähigkeitsversicherung gibt´s Info-Artikel: der große BU-Check

Wichtig: Bei der Wahl der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, sollten Sie dringend auf die unterschiedlichen Bedingungswerke achten!

Beispiel: Sparen für das Alter

Denkt auch frühzeitig daran, für das Alter zu sparen. Denn je früher Sie anfangen, desto weniger Kapital müssen Sie aufwenden, um später mal den gewünschten Lebensstandard zu sichern (Stichwort: Zinseszins-Effekt). Als Richtwert haben sich in der Literatur 10% des verfügbaren Einkommens als Sparbetrag etabliert. Allerdings ist dieser Wert nur als grober Richtwert zu betrachten und für jeden Einzelnen ist eine individuelle Einschätzung im Hinblick auf die zentralen Einflussfaktoren (Miete/Wohnug, Konsum und Sparen) notwendig.