Privatversicherte sind aufgeklärte Kunden
Gemäß der sogenannten Informationspflichtenverordnung muss ein PKV-Unternehmen alle Interessenten vor einem Vertragsabschluss unter anderem über die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung, den Gesamtpreis und die Kündigungsbedingungen sowie über die Beitragsentwicklung der letzten zehn Jahre informieren. Jeder Neukunde kann sich somit darauf verlassen, dass er rechtzeitig die entscheidenden Auskünfte erhält, um eine gute Wahl zu treffen.
Privatpatienten wissen, was ihre Behandlungen kosten.
Privatversicherte kennen die Gesundheitskosten, die sie verursachen. Sie erhalten beim Arzt oder Apotheker eine Rechnung und begleichen diese zunächst selbst. Anschließend können sie die Rechnung bei ihrer Privaten Krankenversicherung einreichen und erhalten Geld zurück. Dank dieses Prinzips der Kostenerstattung haben Privatversicherte detailliert Einblick in Leistung und Preis, und sie profitieren von der Möglichkeit, Rechnungen selbst zu prüfen. Anders ist dies bei den gesetzlichen Kassen. Ihr Sachleistungsprinzip führt zu einer hohen Intransparenz für die Versicherten, denn die Rechnungen gehen in der Regel direkt vom Arzt oder Apotheker an den Kostenträger.
Die PKV honoriert Ärzte angemessen und transparent.
Wenn sie Privatpatienten behandeln, können sich Ärzte auf eine faire und zügige Vergütung verlassen. Der Wert ihrer Leistungen ist in einer amtlichen Gebührenordnung in Euro und Cent hinterlegt und kann vom Arzt je nach Aufwand mit einem Steigerungsfaktor multipliziert werden. Anders verhält es sich in der Gesetzlichen Krankenversicherung: Dort kennen in der Regel weder Patient noch Arzt zum Zeitpunkt der Behandlung die Höhe des damit verbundenen ärztlichen Honorars. Und da die Ärzte bei ihren Verordnungen den Sparzwängen von festgesetzten Höchstgrenzen unterliegen, werden ihre Leistungen ab einer bestimmten Schwelle zwangsläufig eingeschränkt. Solche Limitierungen gibt es in der Privaten Krankenversicherung nicht.
Die Private Krankenversicherung steht für leistungsgerechte Beiträge.
Die Private Krankenversicherung garantiert die vereinbarten Leistungen ein Leben lang. Daher sind die Beiträge nach gesetzlicher Vorgabe so berechnet, dass sie auch die durch die im Alter steigende Beanspruchung von Gesundheitsleistungen decken. Sie orientieren sich dabei am Leistungsumfang des Tarifs, am aktuellen Preisniveau und am individuellen Risiko der Versicherten, Kosten zu verursachen. Das ist nicht nur gerecht, sondern auch objektiv berechenbar. In der Gesetzlichen Krankenversicherung gibt es dagegen keinen Bezug zwischen Beitrag und Leistungen. Stattdessen sind die Beiträge einkommensabhängig, wobei aber nur das Einkommen bis zu einer vom Gesetzgeber festgelegten Bemessungsgrenze beitragspflichtig ist. Das hat zum Beispiel die Folge, dass Familien mit einem sehr gut entlohnten Alleinverdiener oft weniger Beitrag zahlen als Familien mit Durchschnittseinkommen, in denen mehrere Mitglieder arbeiten.
Beitragsanpassungen beruhen auf nachgewiesenen Kostensteigerungen.
Der medizinische Fortschritt, die steigende Lebenserwartung und Preissteigerungen machen das Gesundheitswesen stetig teurer. Da diese Faktoren bei der Kalkulation der Tarife vorab noch nicht bekannt sein können, muss die Private Krankenversicherung später durch Beitragsanpassungen darauf reagieren. Denn ein längerer Anspruch auf Leistungen oder neue, teure Behandlungsmethoden entsprechen versicherungstechnisch einer Ausweitung des vertraglichen Schutzes. Auslöser für jede Beitragsanpassung ist somit allein die messbare Ausgabenentwicklung in einem Tarif – und nicht etwa eine Gewinnabsicht des Versicherers. Das Unternehmen darf auch nicht allein darüber entscheiden, sondern ein unabhängiger Treuhänder muss die Daten prüfen und der Erhöhung zustimmen. In der Gesetzlichen Krankenversicherung sind die Beiträge einkommensabhängig. Daher führt jede Gehaltserhöhung bei Pflichtversicherten zu einer automatischen Beitragserhöhung.
Beitragsanpassungen sind mit Hinweisen auf günstigere Alternativen verbunden.
Zwar lassen sich Beitragserhöhungen in der Privaten Krankenversicherung aufgrund der Kostenentwicklung im Gesundheitswesen auf Dauer nicht vermeiden. Die Versicherten profitieren dann aber von umfassenden Tarifwechselrechten. Dabei schreibt die Informationspflichtenverordnung vor, dass die Unternehmen ihre Kunden bei jeder Beitragsanpassung auf ihr Recht zum internen Tarifwechsel hinweisen müssen. Dieses Recht ermöglicht den Versicherten, unter Mitnahme ihrer kapitalgedeckten Demografie-Rückstellungen und ohne neue Gesundheitsprüfung in gleichwertige Tarife des Unternehmens zu wechseln. Sind die Kunden älter als 60 Jahre, müssen die Unternehmen bis zu zehn konkrete Tarife benennen, die einen ähnlichen Schutz wie bisher bieten, aber preisgünstiger sind.