Eigenverwantwortung

Privatversicherten steht es frei, in welchem Umfang sie sich absichern.

Anders als in der Gesetzlichen Krankenversicherung erlaubt der Gesetzgeber Privatversicherten, ihre Absicherung in großen Teilen frei zu gestalten. Wer klar überschaubare Risiken selbst tragen möchte, darf dies dem Gesetz nach tun. So müssen beispielsweise weder die zahnärztliche Versorgung noch das Krankentagegeld Bestandteil eines PKV-Vertrags sein. Selbst für die Kernbereiche der medizinischen Versorgung erlaubt der Gesetzgeber, einen jährlichen Selbstbehalt zu vereinbaren – und damit im Gegenzug deutlich den Versicherungsbeitrag zu senken.

Die PKV bietet Anreize zu gesundheits- und kostenbewusstem Verhalten.

Privatversicherte können nicht nur frei entscheiden, welche Leistungen sie überhaupt versichern möchten. Sie können darüber hinaus in vielen Tarifen eine Selbstbeteiligung vereinbaren. Die Versicherten zahlen dabei ihre möglichen Behandlungskosten bis zur vereinbarten Höhe aus eigener Tasche, bevor die Versicherung ihnen die übrigen Leistungen erstattet. Im Gegenzug profitieren sie von einem geringeren Beitrag. Die Beiträge sinken oft sogar mehr, als die Höhe des Selbstbehalts eigentlich ausmacht. Denn die Versicherten verhalten sich gesundheits- und kostenbewusster und verursachen so weniger Ausgaben. Zudem gibt es in vielen Unternehmen eine Beitragsrückerstattung für Versicherte, die in einem bestimmten Zeitraum keine Leistungen in Anspruch genommen haben. Das ist ein weiterer Anreiz, auf das Einreichen kleinerer Rechnungen zu verzichten. Dadurch profitieren alle – die Versicherten selbst, aber auch ihre Tarifgemeinschaft und damit die übrigen Versicherten.

Privatpatienten sorgen für ihre Gesundheitsausgaben im Alter vor.

Indem ein Teil ihrer Beiträge gewinnbringend auf dem Kapitalmarkt angelegt wird, treffen die Privatversicherten in jüngeren Jahren selbst Vorsorge für ihre steigenden Gesundheitsausgaben im Alter. Schon jetzt haben sie eine Demografie-Reserve von 233 Milliarden Euro aufgebaut. Dank dieser Eigenvorsorge belasten die Privatversicherten nicht die Steuerzahler und Beitragszahler von morgen. In der Gesetzlichen Krankenversicherung werden die steigenden Ausgaben der alternden Gesellschaft dagegen den immer kleineren Jahrgängen unserer Kinder und Enkel aufgebürdet.

In der PKV gibt es keinen politischen Einfluss auf Leistungen und Beiträge.

Die Unternehmen der Privaten Krankenversicherung greifen weder auf staatliche Hilfen noch steuerliche Privilegien zurück. Stattdessen finanziert sich die PKV ausschließlich durch ihre Einnahmen. Die Gesetzlichen Krankenkassen sind dagegen dauerhaft auf fremdes Geld angewiesen: Sie benötigen jedes Jahr einen Steuerzuschuss in Milliardenhöhe. Zugleich hat der Gesetzgeber im Zuge vergangener Reformen die Beitragspflicht auf immer mehr Einkommensarten ausgedehnt (z.B. Betriebsrenten). Zudem mussten die Versicherten viele Leistungseinschnitte hinnehmen. Die Leistungsansprüche der Privatversicherten dagegen können im Zuge von Gesundheitsreformen weder eingeschränkt noch nach politischem Belieben verteuert werden. Sie sind als privatrechtliche Verträge durch das Grundgesetz geschützt.

Die Private Krankenversicherung garantiert die freie Arztwahl.

Die freie Arzt- und Krankenhauswahl der Versicherten und die Therapiefreiheit der Ärzte sind Grundprinzipien der Privaten Krankenversicherung. Damit können die Versicherten die aus ihrer Sicht besten Ärzte aufsuchen und von den fortschrittlichsten Behandlungsmethoden profitieren. Sind sie mit einer Behandlung unzufrieden, können sie jederzeit ihren Arzt oder Therapeuten wechseln. Ärzte und Kliniken ihrerseits können Privatpatienten frei von Bevormundung durch den Gesetzgeber oder das Versicherungsunternehmen behandeln. Denn der Leistungsanspruch des Privaten Krankenversicherungsschutzes ist so offen gehalten, dass er bei medizinischer Notwendigkeit grundsätzlich auch neue Verfahren sowie alternative Methoden und Arzneimittel umfasst, die so erfolgversprechend sind wie die Schulmedizin.