Nur die Private Krankenversicherung garantiert einen lebenslangen Versicherungsschutz in Höhe des vertraglichen Leistungsumfangs.
Vertrauen ist gut, Vertrag ist besser. Nur die Private Krankenversicherung garantiert ihren Kunden ein Leben lang unkürzbare Leistungen auf dem neuesten medizinischen Stand – freie Arztwahl inklusive. Denn anders als in der Gesetzlichen Krankenversicherung mit ihrem vom Gesetzgeber festgelegten Leistungsumfang ist der Versicherungsschutz in der PKV vertraglich vereinbart und genießt damit rechtlichen Schutz. Leistungskürzungen sind ausgeschlossen: Weder der Gesetzgeber noch das Versicherungsunternehmen dürfen den einmal geschlossenen Vertrag nachträglich zu Lasten des Versicherten ändern. Privatversicherte können sich daher auch in Zukunft auf eine Absicherung auf dem von ihnen gewählten Niveau verlassen.
Privatversicherte können sich auf die unbegrenzte Teilhabe am medizinischen Fortschritt verlassen.
Privatversicherte erhalten im Rahmen ihres Versicherungsvertrags jetzt und in Zukunft alle medizinisch notwendigen Leistungen erstattet – inklusive medizinische Innovationen. Die Private Krankenversicherung kennt z.B. keinen Erlaubnisvorbehalt für neue ambulante Leistungen – anders als die Gesetzliche Krankenversicherung. Dort muss erst das Gremium des Gemeinsamen Bundesausschusses eine Innovation als wirksam und wirtschaftlich anerkennen, damit die Versicherungen diese bezahlen. Aus diesem Grund kommen innovative Behandlungs- und Untersuchungsmethoden den Privatpatienten in der Regel früher zugute.
Durch die transparente Vergütung bietet die PKV auch Ärzten und anderen Leistungserbringern Verlässlichkeit.
Ärzte wissen, welche Vergütung sie bei der Behandlung von Privatpatienten erhalten, weil dies in einer amtlichen Gebührenordnung festgelegt ist. Dagegen wissen sie bei gesetzlich Versicherten während der Behandlung in der Regel noch nicht, in welcher Höhe sie ihre Leistung von den Kassen später vergütet bekommen. Denn ihre Einnahmen werden beispielsweise im zahnärztlichen Bereich durch sogenannte Budgets gedeckelt. Ist das Budget ausgeschöpft, erhalten die Ärzte für weitere Behandlungen kein Geld mehr. Deshalb haben Kassenpatienten zuweilen erlebt, dass ihre Zahnärzte gegen Ende des Jahres alle Behandlungen, die nicht dringend notwendig sind, auf das Folgejahr verschoben. Das passierte, wenn das zahnmedizinische Budget bereits vor Jahresende erschöpft war. Die PKV ist hingegen eine budgetfreie Zone. Medizinisch notwendige Behandlungen werden ohne Einschränkungen und spätere Rationierungen erstattet. Die Leistungen basieren auf dem Vertrag mit dem Kunden und nicht auf der Kassenlage der Versicherung.
Die PKV leistet auch im Ausland auf deutschem Vertragsniveau.
Privatversicherte können sich auf der ganzen Welt auf ihren Versicherungsschutz verlassen. Während die Gesetzliche Krankenversicherung im außereuropäischen Ausland im Allgemeinen keine Kosten übernimmt, bieten PKV-Verträge in der Regel weltweit im ersten Monat einen Schutz auf vollem Niveau. In Europa gilt der volle private Krankenversicherungsschutz sogar zeitlich unbegrenzt. In der GKV orientieren sich die Leistungen im EU-Ausland dagegen am Niveau des Ziellandes. Das kann im Krankheitsfall zu Einschränkungen des Schutzes oder einer hohen Selbstbeteiligung an den Kosten führen.
Die Verlässlichkeit der PKV zeigt sich auch in der sehr geringen Beschwerdequote der Versicherten.
Ein weiterer Beleg für die Verlässlichkeit des privaten Krankenversicherungsschutzes ist die geringe Zahl der Beschwerden beim PKV-Ombudsmann, der neutralen Schlichtungsstelle der Branche. Angesichts von rund 8,8 Millionen Vollversicherungen, knapp 9,4 Millionen Pflege- und 25,1 Millionen Zusatzversicherungen mit oft mehreren Leistungsentscheidungen pro Jahr liegt die Zahl der Streitfälle im Promillebereich. Die 6.084 Beschwerden im Jahr 2016 betreffen nur rund 0,014 Prozent der Verträge. Dagegen sind laut Umfragen renommierter Meinungsforschungsinstitute regelmäßig weit über 90 Prozent der Privatversicherten zufrieden mit der medizinischen Versorgung in ihrer PKV – nach der jüngsten Allensbach-Umfrage aus dem Jahr 2017 sind es beispielsweise 92 Prozent.