Was geschieht, wenn ich die Beiträge nicht mehr zahlen kann?

Die neue Rechnung der Krankenversicherung ist eingetroffen und Sie haben Probleme den offenen Betrag zu bezahlen? Bei einigen Versicherten in Deutschland passiert das immer Mal wieder, dass finanzielle Engpässe auftreten. Doch was passiert, wenn die Beiträge nicht bezahlt werden und können Sie dann überhaupt noch zum Arzt gehen? Wir zeigen Ihnen was Sie erwartet, wenn Sie die Beiträge der Krankenversicherung nicht zahlen können.

In Deutschland gilt seit 2007 eine Versicherungspflicht. Jeder Deutsche Bürger muss daher nachweisen, ob er gesetzlich oder privat krankenversichert ist. Leider gibt es in Deutschland trotzdem noch Bürger, die keinen Versicherungsschutz besitzen. Laut dem Statistischen Bundesamt waren 2011 ca. 137.000 Menschen ohne Versicherungsschutz. Die Dunkelziffer dürfte aber noch weitaus höher ausfallen.

Begehen Sie eine Straftat, wenn Sie nicht krankenversichert sind?

Zuerst einmal begehen Sie keine Straftat, wenn Sie nicht krankenversichert sind! Auch wenn Sie keine Krankenversicherung haben, sind Sie in der Pflicht Beiträge zu zahlen. Das heißt, alle monatlichen Beiträge, die Sie nicht an eine Krankenkasse gezahlt haben, müssen Sie definitiv nachzahlen. Durch die nicht gezahlten Krankenkassenbeiträge kommt außerdem noch ein sogenannter Säumniszuschlag obendrauf, der ebenso von Ihnen gezahlt werden muss. Als angestellter brauchen sich zu diesem Thema keine Sorgen machen. Der Arbeitgeber bezahlt den Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Der Teil für Arbeitnehmer wird automatisch vom Bruttogehalt eingezogen.

Welche zusätzlichen Kosten fallen an, wenn die Beiträge zu spät gezahlt werden?

Zu den offenen Beiträgen der Versicherung kommt wie bereits erwähnt, ein sogenannter Säumniszuschlag zu den Kosten hinzu. Für jeden angefangenen Monat ab der Fälligkeit wird als Säumniszuschlag 1 % des offenen Betrags erhoben. Der Betrag muss dabei jeweils auf den nächsten Betrag, der durch 50 teilbar ist, abgerundet werden.

Wichtig: „Ein Säumniszuschlag ist schon zu erheben, wenn die Beiträge auch nur mit eintägiger Verspätung gezahlt werden und die Erhebung von Säumniszuschlägen setzt keine Zahlungsaufforderung oder Mahnung voraus. Hierbei ist der Geldeingang entscheidend und nicht etwa die Auftragserteilung an die Bank.“

Beispiel: Der Beitrag in Höhe von 541,90 EUR für den Monat Februar 2018 ist am 20. Februar fällig. Sie zahlen ihn aber erst am 1. Mai 2018. Von der Kranken¬kasse sind dann Säumnis¬zuschläge auf (abgerun¬deter Betrag) 500 Euro für vier angefangene Monate zu erheben (25. Februar, 27. März, 28. April und der angefangene Mai). Übersetzt heißt das: vier Prozent des ausste¬henden Betrags, also 20 von den fälligen 500 Euro.

Säumniszuschläge können auf Antrag erlassen werden. Hat der Schuldner nachweisbar sehr wenig Geld, so ist der Säumniszuschlag kein Druckmittel mehr. Verallgemeinern kann man das natürlich nicht. Hier wird jeder Fall individuell geprüft. Die Leipziger Sozialrechtsexpertin Würfel rät den betroffenen außerdem noch, eine Ratenzahlungsvereinbarung mit der Krankenkasse zu vereinbaren. Dadurch fallen zwar möglicherweise Zinsen an, aber keine Säumniszuschläge mehr.

Was passiert, wenn die Krankenkassenbeiträge nicht gezahlt werden?

Durch die Versicherungspflicht in Deutschland können Sie nicht aus der Versicherung geworfen werden. Durch die nicht gezahlten Beiträge erhalten Sie zunächst Mahnungen und Zahlungsaufforderungen der Krankenkasse. Sollten Sie die Beiträge weiterhin nicht zahlen können, dann wird sich irgendwann der Zoll bei Ihnen melden. Der Zoll ist in Deutschland nicht nur für Gepäckstücke verantwortlich, sondern auch die Vollstreckungsbehörde des Bundes für Krankenkassen. Der Zoll kann daraufhin mit allen rechtlichen Mitteln eine Zwangsvollstreckung über die offene Summe erwirken und eine Gehalts- bzw. Kontopfändung veranlassen. Sie können sich außerdem darauf einstellen, dass Ihre Krankenkasse wegen Nichtzahlung der Beiträge die Leistungen einstellt oder auf das Minimum herabsenkt.

Können Sie mit nicht gezahlten Beiträgen, trotzdem zum Arzt gehen?

Die Frage hören wir öfters und leider gibt es hier einen sehr großen Spielraum für Interpretationen. Trotz ruhender Leistungen übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Behandlungen bei akuten Erkrankungen, Schmerzzuständen und in der Schwangerschaft. Welche Erkrankungen darunter fallen, ist im Gesetz nicht näher geregelt. Hier wird im Einzelfall geprüft, ob die Krankenkasse die Beiträge übernimmt oder nicht.

Gibt es Fälle, wo offene Beiträge erlassen werden?

Nein, denn die Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, die offenen Beiträge einzufordern. Sollte der Schuldner nach eingehender Prüfung nicht in der Lage sein die offenen Beiträge zu begleichen, dann wird er zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung gezwungen. Hat der Versicherte dies gemacht, kann die Forderung im Nachgang 30 Jahre lang vollstreckt werden. Sieht die Krankenkasse auch hier keinen Erfolg an die offenen Beiträge zu kommen, dann lassen Sie sich meist auch auf eine sehr langfristige Ratenzahlungsvereinbarung ein.

Möglichkeiten bei finanziellen Engpässen?

Möglichkeit Beschreibung
Stundung der Beiträge Die Beiträge werden für eine bestimmte Zeit ausgesetzt und später nachgezahlt.
Höhere Selbstbeteiligung Sie zahlen jedes Jahr einen höheren Anteil der Kosten selbst. Dafür sinkt Ihr Beitrag.
Verzicht auf Extra-Leistungen Sie schließen bestimmte Leistungen aus, z.B. das Einbettzimmer im Krankenhaus.
Tarifwechsel Sie wechseln in einen anderen Tarif des Versicherers. In Ausnahmefällen kann auch der Wechsel zu einer anderen Versicherung sinnvoll sein.
Wechsel in den Basistarif * Sie wechseln in den Basistarif. Leistungen sind vergleichbar mit der GKV.
Bei größerem Beitragsrückstand:
Umstellung auf Notlagentarif
Die Versicherung stellt den Vertrag auf einen Notlagentarif um. Leistungen sind deutlich eingeschränkt.

* Unter bestimmten Voraussetzungen.

Tipp: Bei Zahlungsschwierigkeiten sollten Sie direkt handeln. Hier gilt, umso früher desto besser. Nur wenn Sie frühzeitig erkennen, dass finanzielle Engpässe aufkommen, können Sie rechtzeitig sinnvolle Maßnahmen durchführen. Wechseln Sie lieber in einen günstigeren Tarif mit weniger Leistungen, bevor sich die Rechnungen stapeln.