Welche voraussetzungen für die private krankenversicherung müssen erfüllt werden, damit der wechsel gelingt? In Deutschland gilt die Versicherungspflicht. Jeder Bürger muss sich also entweder gesetzlich oder privat versichern lassen. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist für jeden Bürger Pflicht. Wer sich aber privat versichern möchte, muss bestimmte Voraussetzungen einhalten oder mit sich bringen, damit eine Annahme akzeptiert wird. Wer sich privat versichern lässt, genießt weitaus umfangreichere medizinische Leistungen als bei der gesetzlichen.
Voraussetzungen für die Private Krankenversicherung?
Während gut verdienende Beamte, Selbstständige, Studenten oder Freiberufler ohne weitere Voraussetzungen in die private Krankenversicherung eintreten können, muss das Brutto Jahreseinkommen eines Angestellten über die JAEG (Jahresarbeitsentgeltgrenze) hinausgehen. Angestellte, deren Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze (64.350,00 Euro pro Jahr) fallen, sind grundsätzlich immer über die gesetzliche Krankenversicherung pflichtversichert.
Was wird zusätzlich zum Einkommen angerechnet?
Sie erhalten regelmäßig Auszahlungen neben Ihrem Gehalt? Dann müssen Sie dies zu Ihrem Einkommen hinzurechnen. Nur so erhalten Sie eine genaue Berechnung Ihres Bruttojahresgehaltes. Provisionen und Boni sowie Familienzuschläge spielen für die Gehaltsgrenze keine Rolle.
- Gehalt beziehungsweise Lohn
- Weihnachts- und Urlaubsgeld
- Pauschale Überstunden
- Vermögenswirksame Leistungen
- Sachbezüge
- Versicherungspflichtige Zweitbeschäftigung
Private Krankenversicherung – Höhe des Bruttojahresentgeltes
Das entscheidende Kriterium, um in eine private Krankenkasse zu wechseln, ist die Höhe Ihres Einkommens. Dabei muss das Einkommen der letzten 12 Monate höher sein als die Versicherungspflichtgrenze, die von Jahr zu Jahr angepasst wird. Für das Jahr 2021 wurde die Bemessungsgrenze weiter angehoben und beträgt derweil 64.350,00 Euro.
Höhe der Versicherungspflichtgrenze für 2020/2021
Jahresgrenze 2022: 64.350,00 €
Monatsgrenze 2022: 5.362,50 €
Jahresgrenze 2021: 64.350,00 €
Monatsgrenze 2021: 5.362,50 €
Jahresgrenze 2020: 62.550,00 €
Monatsgrenze 2020: 5.212,50 €
Mit unserer Tabelle erhalten Sie einen Überblick über die Bedingungen der einzelnen Berufsgruppen für eine erfolgreiche Aufnahme in die private Krankenversicherung.
Berufsgruppe | Bedingung |
Freiwillig Versicherte Arbeitnehmer | Einkommen mindestens in Höhe der Versicherungspflichtgrenze |
Pflichtversicherte Arbeitnehmer | Einkommen mindestens in Höhe der Versicherungspflichtgrenze |
Selbständige und Freiberufler | Wechsel ohne Bedingungen möglich, da keine Versicherungspflicht in der GKV |
Gärtner, Landwirte, Künstler und Publizisten | Auch bei Selbstständigkeit besteht Versicherungspflicht in der GKV |
Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Tierärzte | Wechsel ohne Bedingungen möglich, wenn Selbstständigkeit besteht. Angestellte müssen die Versicherungspflichtgrenze beachten |
Angestellte des öffentlichen Dienstes und Beamte | Wechsel ohne Bedingungen möglich, Anspruch auf Beihilfe |
Voraussetzungen für Beamte
Die Versicherungspflichtgrenze gilt nicht für Beamte und Beamtenanwärter. Dadurch kann diese Berufsgruppe eine erfolgreiche Aufnahme in die Private Krankenversicherung viel leichter erreichen als andere Berufsgruppen. Als ausschlaggebendes Kriterium zählt hier alleine nur der berufliche Status.
Sobald jemand den Status verbeamtet oder Beamte auf Widerruf erreicht, ist für ihn der Wechsel in die private Krankenversicherung besonders lukrativ. Durch den Anspruch auf Beihilfe durch Ihren Dienstherrn müssen Beamte nur noch einen Teil der medizinischen Kosten selbst absichern. Der Anteil liegt meist zwischen 20 und 50 Prozent.
Bevölkerungsgruppe | Versicherte in der PKV |
Beamte | 2,17 Millionen (24,7 Prozent) |
Sonstige Nichterwerbstätige (Kinder, Jugendliche, Hausfrauen, Hausmänner) | 1,75 Millionen (19,9 Prozent) |
Pensionäre | 1,54 Millionen (17,5 Prozent) |
Selbstständige | 1,38 Millionen (15,7 Prozent) |
Arbeitnehmer | 1,02 Millionen (11,6 Prozent) |
Rentner | 0,66 Millionen (7,5 Prozent) |
Studenten | 0,25 Millionen (2,5 Prozent) |
Arbeitslose | 0,02 Millionen (0,2 Prozent) |
Gesamt | 8,77 Millionen Versicherte |
Quelle: Statista 2017
Private Krankenversicherung – Voraussetzungen für Selbstständige
Sobald Sie selbstständig, oder als Freiberufler arbeiten, unterliegen Sie keiner Versicherungspflicht mehr. Sie können frei zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Krankenversicherung wählen. Sie müssen dabei keine Fristen einhalten. Sobald der Zeitaufwand und das Einkommen der Selbstständigkeit dem Angestelltenverhältnis überwiegen, können Sie ab dem ersten Tag in die private Krankenversicherung wechseln. Die Kosten für die Versicherung tragen Sie, anders als Beamte, komplett selber. Die Höhe der Versicherung hängt dann von Ihrem Eintrittsalter, dem Gesundheitszustand und den gewünschten Leistungen zusammen.
Private Krankenversicherung auch für Studenten?
Kinder und Jugendliche sind in 99% der Fälle über die Eltern privat oder gesetzlich mitversichert. Sobald eine Ausbildung oder ein Studium begonnen wird, kann die Krankenversicherung neu gewählt werden.
Nach der Immatrikulation an einer entsprechenden Uni haben Sie 3 Monate Zeit einen entsprechenden Antrag für eine private Krankenversicherung zu stellen. Die Dauer gilt dann für die Dauer Ihres Studiums. Da nach dem 14. Fachsemester die studentische Krankenversicherung, spätestens aber ab dem 30. Lebensjahr auch die gesetzliche Versicherungspflicht für Studenten endet, können sich diese zu diesem Zeitpunkt noch für eine private Krankenversicherung entscheiden.
Jugendliche die eine Ausbildung beginnen oder ein Freiwilligendienst absolvieren, müssen in die gesetzliche Krankenkasse wechseln. Auch dann, wenn Sie bei Ihren Eltern vor Antritt der neuen Ausbildung privat versichert waren. Nach der Ausbildung oder dem freiwilligen Jahr haben Sie dann wieder die Möglichkeit in die private Krankenversicherung zu wechseln.
Finger weg von den Basistarifen.
Wechseln Sie am besten nicht in einen „Basistarif“. Normale Tarife sind für Neueinsteiger oftmals günstiger, weil die Kosten niedriger sind als bei den teuren Basistarifen. Im Jahr 2013 wurden für einige Personengruppen die Kosten im Basistarif angehoben. Besonders Frauen, Kinder und Jugendliche sind von der Änderung betroffen. Lassen Sie sich am besten von unseren Experten zu diesem Thema beraten. Wir helfen Ihnen, den für Sie passenden Tarif zu finden.
Kosten für die private Krankenversicherung (PKV)
Die Kosten einer privaten Krankenversicherung hängen von mehreren Faktoren ab. Der Wichtigste ist der Gesundheitszustand bei Eintritt in die private Krankenversicherung. Zusätzlich entscheiden das Alter, die Vorerkrankungen und die gewünschten Leistungen in der privaten Krankenversicherung den monatlichen Beitrag, den Sie an die Versicherung zahlen müssen. Bei chronischen Erkrankungen können Versicherungen sogenannte Risikozuschläge vereinbaren. Ist das Risiko einer Erkrankung zu hoch, dann kann es zu einer Ablehnung der gewünschten Versicherung führen. Trifft das in Ihrem Fall zu, dann bleibt zu prüfen, ob für Sie der sogenannte „Kontrahierungszwang“ infrage kommt. Dadurch müssen private Krankenversicherungen Sie versichern – unabhängig von der Vorerkrankung. Dieser Fall tritt oft bei Beamten ein.
Beitragsbemessungsgrenze
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) bestimmt den Beitrag, der maximal in der gesetzlichen Krankenversicherung entrichtet werden muss. Dieser Grenzwert gilt sowohl für die alten als auch neuen Bundesländer. 2018 beträgt die Beitragsbemessungsgrenze 53.100 € jährlich. Einkommen darüber ist nicht beitragspflichtig.
Aktuelle Höhe der Bemessungsgrenze
(Krankenversicherung und Pflegeversicherung)
Die Beitragsbemessungsgrenze für 2022 fällt in Kranken- und Pflegeversicherung wie folgt aus:
Krankenversicherung 2022:
58.050,00 € jährlich
4.837,50 € monatlich
(2022: 58.050,00 €)
Neben dem Wert für die Kranken- und Pflegeversicherung gibt es auch noch eine entsprechende Beitragsbemessungsgrenze in der Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Wichtig: Die Beitragsbemessungsgrenze darf nicht mit der Versicherungspflichtgrenze verwechselt werden. Sie sind seit 2003 voneinander losgelöst zu betrachten.