Sie möchten Ihre gesetzliche Krankenkasse kündigen wissen aber nicht wie? Wir zeigen Ihnen, wie Sie mit nur 2 Schritten ihre aktuelle Krankenversicherung kündigen können und was Sie dabei beachten müssen!
Inhalt
Bei KFZ-Versicherungen oder beim Thema Strom vergleichen bereits Millionen Versicherungsnehmer jedes Jahr, ob Sie bessere Konditionen bei einem neuen Versicherungsanbieter herausschlagen können. Wieso dann nicht auch bei Ihrer Krankenkasse? Irgendwann kommt der Tag, an dem Sie sich für eine Krankenkasse entscheiden müssen. Jeder deutsche Bürger unterliegt der Krankenversicherungspflicht. Sie müssen sich daher entscheiden, ob Sie sich gesetzlich oder privat versichern lassen wollen. Da es ein Verbot für die mehrfache Krankenvollversicherung gibt, ist eine Kündigung der Krankenkasse nur möglich, wenn ein lückenloser Versicherungsschutz garantiert und gleichzeitig eine Überversicherung vermieden wird. Nachdem Sie sich einmal für eine Gesellschaft entschieden haben, wechselt man kaum noch mal seine Krankenversicherung. Doch genau hier verschenken Versicherte, wichtige Zusatzleistungen, die Ihnen deutliche Vorteile einbringen können.
Krankenkasse kündigen – Übersicht der Fakten:
- Jeder der gesetzlich krankenversichert ist, darf unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen seine Krankenkasse kündigen und wechseln.
- Ein Wechsel zu einer neuen Krankenversicherung ist unkompliziert und risikolos.
- Eine Kündigungsfrist, so wie bei den meisten anderen Verträgen, muss vom Versicherten eingehalten werden. Diese beträgt zwei Monate zum Monatsende.
- Wird Ihre gesetzliche Krankenversicherung teurer oder werden Zusatzbeiträge eingeführt, haben Sie das Recht auf eine außerordentliche Kündigung.
Krankenkasse kündigen – So geht’s:
- Eine neue passende Krankenversicherung suchen.
- Kündigen Sie nun Ihre jetzige Krankenversicherung. Die Kündigung sollte ausschließlich schriftlich erfolgen. Sie können für Ihre schriftliche Kündigung auch unser Musterformular benutzen.
- Stellen Sie einen neuen Antrag bei der neuen gesetzlichen Krankenversicherung. Wenn Sie aufgenommen werden, schicken Sie Ihrer alten Krankenversicherung einen Nachweis, dass die neue Versicherung Sie aufgenommen hat.
Wie Sie Ihre Krankenkasse kündigen können
Wer die verschiedenen Krankenkassen vergleicht, muss auf die unterschiedlich hohen Zusatzbeiträge und auf die angebotenen Zusatzleistungen achten. Hier unterscheiden sich die Anbieter teilweise sehr deutlich voneinander.
Kündigung in nur 2 Schritten
Kündigungsart | Bedingung | Kündigungsfrist Krankenkasse |
ordentliche Kündigung | Mindestbindungszeit von 18 Monaten wurde erfüllt | zwei Monate bis zum Monatsende* |
außerordentliche Kündigung | sofern die Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt oder erstmalig erhöht bzw. bereits angekündigte Prämien einstellt oder reduziert | zwei Monate bis zum Monatsende*, Mindestbindungszeit muss nicht erfüllt sein |
Ihre jetzige Krankenversicherung können Sie unkompliziert mit nur 2 Schreiben kündigen. Schicken Sie Ihrer alten Krankenversicherung eine Kündigung (am besten per Einschreiben). Dazu können Sie gerne unsere Musterkündigung benutzen, indem Sie einfach Ihre Daten in den entsprechenden Feldern eingeben. Wenn Sie die Kündigung abgeschickt haben, können Sie sich bei Ihrer neuen Krankenversicherung anmelden. Nun fehlt nur noch ein wichtiger Schritt, damit die Kündigung vollendet werden kann. Sobald die neue Versicherung Ihnen eine Mitgliedsbescheinigung zugesendet hat, müssen Sie die neue Mitgliedsbescheinigung direkt und innerhalb der Kündigungsfrist, an Ihre alte Krankenversicherung zusenden. Halten Sie sich an diesen Ablauf, steht der Kündigung nichts im Weg.
Kündigungsfrist:
Was bedeutet die Kündigungsfrist. Wenn Sie sich für eine neue Krankenversicherung entschieden haben und Ihre alte Versicherung kündigen möchten, dann können Sie das nicht von heute auf morgen machen. Die reguläre Frist bei einer gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 2 Monate zum Monatsende. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt bei allen Krankenkassen 18 Monate. Erst wenn die 18 Monate um sind, können Sie die Krankenkasse kündigen und zu einer neuen Versicherung wechseln. Haben Sie sich für einen Wahltarif entschieden, dann kann die Mindestlaufzeit bis zu drei Jahre betragen.
Sie kündigen im Monat: | Sie kündigen Ihre Mitgliedschaft zum: |
Januar | 31. März |
Februar | 30. April |
März | 31. Mai |
April | 30. Juni |
Mai | 31. Juli |
Juni | 31. August |
Juli | 30. September |
August | 31. Oktober |
September | 30. November |
Oktober | 31. Dezember |
November | 31. Januar |
Dezember | 28. Februar (29. Februar in Schaltjahren) |
Sonderkündigungsrecht:
Seit dem 01.Januar 2009 gelten neue Bestimmungen für die außerordentliche Kündigung. Führt Ihre Krankenkasse neue Zusatzbeiträge ein oder werden die bestehenden Zusatzbeiträge erhöht, dann können Sie von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Die Mindestversicherungszeit von 18 Monaten können bei einer Sonderkündigung außer Acht gelassen werden, da Sie in diesem Fall nicht mehr gültig sind. Die Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Monatsende hingegen müssen Sie auch bei einer Sonderkündigung einhalten. Somit können Sie erst 2 Monate nach Ihrer Kündigung zu einer neuen gesetzlichen Krankenkasse wechseln. Außerdem muss die Kündigung spätestens bis zum Ende des Monats bei der Versicherung eingetroffen sein, in dem die Versicherung das erste Mal den neuen Zusatzbeitrag erhoben hat. Das trifft auch zu, wenn Sie in einem Wahltarif versichert sind. Nur bei einem Krankengeld-Wahltarif können Sie erst mit Ablauf der Mindestvertragslaufzeit, die Versicherung kündigen.
Kündigungsschreiben:
Wenn Sie nicht wissen, was Sie in ein Kündigungsschreiben reinbringen müssen, dann können Sie gerne unsere Mustervorlage nutzen. Ändern Sie dazu einfach die vorgesehenen Felder mit Ihren Daten aus und verschicken Sie die Kündigung per Post oder auch per Fax. Wir empfehlen Ihnen, immer eine Bestätigung über den Erhalt einzuholen. Geben Sie die Kündigung bei der Post ab, dann versenden Sie den Brief am besten per Einschreiben. Sobald die Kündigung bei der Versicherung angenommen wurde, erhalten Sie postalisch darüber einen Nachweis. Wenn Sie die Kündigung per Fax versenden möchten, dann achten Sie auf die Sendebestätigung Ihres Faxes. Dort wird aufgeführt, ob das Fax erfolgreich zugestellt wurde. Außerdem sollten Sie noch folgenden Satz in Ihre Kündigung einbringen, wenn Sie von dem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen wollen: „Aufgrund des von Ihnen erhobenen Zusatzbeitrages mache ich von meinem Sonderkündigungsrecht nach § 175 Abs. 4 Satz 5 des SGB V Gebrauch.“
Mitgliedsantrag:
Damit Sie bei der neuen Krankenversicherung angenommen werden, müssen Sie einen Mitgliedsantrag ausfüllen. Sie können den Mitgliedsantrag jeder Versicherung mittlerweile online auf der jeweiligen Internetseite der Anbieter finden. Damit Sie den Antrag vollständig ausfüllen können, benötigen Sie Ihre Sozialversicherungsnummer und die Anschrift Ihres Arbeitgebers. Die ist nötig, damit die Krankenkasse Ihren Arbeitgeber darüber in Kenntnis setzen kann, dass Sie die Krankenkasse gewechselt haben. Nachdem Sie den Antrag ausgefüllt haben, können Sie diesen ausdrucken und per Post oder per Fax versenden.
Familienangehörige:
Die mitversicherten Familienangehörigen müssen bei einem Wechsel in eine andere Krankenversicherung nicht einzeln gekündigt werden. Hier reicht es aus, wenn der Hauptversicherte kündigt. Sollten Sie in eine private Krankenversicherung wechseln und Familienangehörige mitversichern wollen, dann sind diese auch in der privaten Krankenversicherung an keine Mindestlaufzeit gebunden.